literaturkurier

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der eBuch Service GmbH und Co.KG
für die Nutzung des  Newsletterdienstes literaturkurier
(Stand: 25.8.2019)

  • 1 Vertragspartner
    Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die eBuch Service GmbH und Co.KG, Wieblinger Weg 92a, 69123 Heidelberg (im folgenden ANBIETER genannt) und der Nutzer der Dienstleistung, im folgenden ANWENDER genannt.
    Der Anbieter kann einen Dienstleister als Erfüllungsgehilfen mit dem Betrieb der technischen Plattform beauftragen.
  • 2 Nutzungsvertrag und Anwendung der AGB
    (1) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der ANBIETER dem ANWENDER auf dessen Anmeldung ein Nutzer- bzw. Kundenkonto zur Verfügung stellt. In der Bereitstellung des Nutzerkontos liegt die Annahmeerklärung des ANBIETERS. Für diesen Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen zwischen dem ANWENDER und dem ANBIETER als vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    (2) Der Zugang zum literaturkurier erfolgt über einen passwortgeschützten Zugang via Internet. Der ANWENDER ist für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich und haftet gegenüber dem ANBIETER wie Dritten für alle Schäden, die durch eine unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung der Zugangsdaten an den ANWENDER entstehen.
    (3) Vor der erstmaligen Eingabe von Daten muss der ANWENDER zunächst seine Kundendaten vervollständigen und evtl. eine Freischaltung durch den ANBIETER abwarten. Der ANWENDER hat alle erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, einen angemessenen Nachweis über die Identität des Kunden, die Identität der für den ANWENDER handelnden Personen oder deren Vertretungsberechtigung zu verlangen oder die Nutzung einzelner Funktionen davon abhängig zu machen.
    (4) Der ANBIETER versendet regelmäßig vertragsrelevante Informationen an alle ANWENDER per E-Mail. Der ANWENDER hat die Zustellmöglichkeit dieser Informationen insbesondere durch die laufende Aktualisierung der Kundendaten im System sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen beim ANWENDER auch vertretungsberechtigte Mitarbeiter erreicht.
  • 3 Leistungen des ANBIETERS
    (1) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER einen E-Mail Newsletterdienst zur Verfügung. Über diesen Dienst kann der ANWENDER im eigenen Namen Informationen per E-Mail Newsletter an seine eigene Adressverteiler versenden. Beim Versand von Newslettern endet die Pflicht des ANBIETERS, sobald ein Newsletter das System des ANBIETERS ordnungsgemäß verlässt. Der ANBIETER übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass der Newsletter tatsächlich den Empfänger erreicht; insbesondere trägt der ANBIETER keine Verantwortung für etwaige Empfangsfehler, beispielsweise SPAM-Filter, nicht erreichbare Postfächer, invalide E-Mail-Adresse oder andere Zugangshindernisse außerhalb der Sphäre des ANBIETERS.
    (2) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER ein Redaktionssystem für die Eingabe von Informationen insb. Veranstaltungen zur Verfügung, über das der ANWENDER Informationen auf www.literaturkurier.de sowie angeschlossenen Partnerplattformen veröffentlichen kann. Der ANBIETER wird hierbei auch Dienste Dritter einbinden, für deren Dienstleistung eigenständige Vertragsbeziehungen zustande kommen.
    (3) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER weitere Dienste für die Speicherung und Zugänglichmachung von Medien, Kontaktdaten oder anderen elektronischen Daten zur Verfügung.
    (4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der o.g. Systeme des ANBIETERS, die Speicherung von vom ANWENDER eingegebenen Daten oder die Veröffentlichung der Informationen. Der ANWENDER hat alle eingestellten Inhalte und Daten parallel auf eigenen Datenträgern zu speichern (backup).
    (5) Der ANBIETER ist berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmen, erbringen zu lassen.
    (6) Dem ANWENDER ist es nicht gestattet, den literaturkurier über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem ANWENDER nicht gestattet, die Leistungen des literaturkurier Dritten kostenpflichtig zu überlassen, es sei denn die Leistung liegt in einer Dienstleistung (z.B. Tätigkeit als Agentur für einen Auftraggeber). Die Nutzung eines Kundenkontos für mehrere Auftraggeber gleichzeitig ist dem ANWENDER in keinem Fall gestattet. Für jeden rechtsfähigen Auftraggeber hat der ANWENDER jeweils ein eigenes Nutzerkonto im literaturkurier  einzurichten und zu vergüten, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem ANBIETER vorliegt.
    (7) Sofern der ANWENDER gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungen einzuschränken, insbesondere die Veröffentlichungs- oder Versandfunktionen zu sperren. Der ANWENDER kann die Maßnahmen bzw. die Sperrung abwenden, indem er durch Vorlage geeigneter Nachweise die bestehenden Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ausräumt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER bleibt von einer Leistungsverweigerung oder Sperrung unberührt.
    (8) Für alle Leistungen des ANBIETERS gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle Zahlungen sind zu Beginn der gewählten Laufzeitperiode fällig.
  • 4 Inhalte des ANWENDERS
    (1) Der ANWENDER kann selbst Inhalte in eigener Verantwortung einstellen. Der ANBIETER überprüft die vom ANWENDER versendeten oder eingestellten Inhalte nicht. Der ANWENDER ist gegenüber Dritten und gegenüber dem ANBIETER für alle von ihm in den Newsletter, das Redaktionssystem oder andere Systeme des ANBIETERS eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Richtigkeit als auch für deren Rechtmäßigkeit. Der ANWENDER haftet gegenüber Dritten unmittelbar für alle Ansprüche, die auf der Verletzung von Rechten Dritter entstehen und stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung Dritter frei.
    (2) Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdenden Inhalte zum Gegenstand haben. Der ANWENDER hat alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die der nationalen wie internationalen Urheber-, Marken und Namensrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendschutzes. Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, Dritte oder den ANBIETER zu schädigen oder den Betrieb von EDV- Anwendungen zu gefährden. Der Anbieter darf keine Affiliatelinks einstellen und keine Links auf kommerzielle Angebote oder Shops.
  • 5 Eigentum an Daten und Datenschutz
    (1) Der Literaturkurier ermöglicht die automatisierte Eingabe von E-Mail Adressen auf der Website des ANWENDERS sowie die direkte Eingabe einschließlich des Imports über eine Webmaske. Alle über den literaturkurier angelegten E-Mail Adressen oder andere Daten des ANWENDERS bleiben in dessen Eigentum und werden von dem ANBIETER für den ANWENDER und in dessen Auftrag für diesen verwaltet. Der ANBIETER wird ohne ausdrückliche Zustimmung des ANWENDERS zu keiner Zeit E-Mail Adressen des ANWENDERS an Dritte weitergeben, verkaufen oder zur Nutzung überlassen.
    (2) Die E-Mail Adressen und weitere Daten des ANWENDERS werden auf einem Server des ANBIETERS oder einem beauftragten Unternehmen getrennt gespeichert, gepflegt und gesichert. Bei Beendigung des Vertrages wird der ANBIETER die E-Mail Adressen des ANWENDERS an diesen zurückgeben und aus der Datenbank löschen.
    (3) Der ANBIETER und der ANWENDER verpflichten sich jeweils, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie ab dem 25.5.2018 der DSGVO einzuhalten.
    (4) Der ANWENDER kann mit dem ANBIETER eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vereinbaren. Hierzu stellt der ANBIETER dem ANWENDER ein Muster zur Verfügung. Der ANWENDER kann den ANBIETER auch eine eigene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorgeben, deren Prüfung und Abschluß der ANBIETER gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr vornehmen wird. Eine zwischen ANBIETER und ANWENDER vereinbarte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung befreit den ANWENDER in keinem Fall von seinen eigenen Datenschutzpflichten und führt nicht zu einer Haftung des ANBIETERS für die Pflichten des ANWENDERS.
    (5) Der ANBIETER ist auf Weisung des ANWENDERS verpflichtet, den gesamten Datenbestand des ANBIETERS und/oder Teile der Daten zu löschen, es sei denn, der ANBIETER ist aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet; in diesem Fall wird der ANBIETER die Daten sperren. Dasselbe gilt, soweit dies zur Darlegung oder den Beweis eines Gesetzesverstoßes oder gegen die Pflichten des ANWENDERS erforderlich ist und/oder Behörden, Gerichte oder sonstige Stellen es berechtigtermaßen fordern.
    (6) Der ANWENDER sichert zu, dass er für alle seine Handlungen erforderlichen datenschutzrechtlichen oder sonstigen Einwilligungen der Empfänger, Betroffenen oder sonstiger Dritter eingeholt hat. Dies gilt auch für den Fall, der der ANWENDER die Daten mehrerer Nutzer mittels Import in das System des ANBIETERS hochlädt oder den ANBIETER mit dem Import beauftragt. Insbesondere betrifft das, soweit dazu eine Einwilligung erforderlich ist, die Befugnis, Daten auf dem System des ANBIETERS zu speichern und zu verwenden, und zwar auch zum Zwecke der Auswertung.
    (7) Der ANWENDER sichert ausdrücklich zu, dass ihm für jeden Newsletter die ausdrückliche und noch gültige Einwilligung des betreffenden Empfängers zum Erhalt von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation im vom ANWENDER gewählten Übertragungsweg vorliegt.
    (8) Der ANBIETER ist berechtigt, E-Mail-Adressen oder andere Daten des ANWENDERS zu löschen, sofern solche Rechte Dritter verletzen und er von Dritten zur Löschung aufgefordert wurde.
  • 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
    (1) Der Vertrag über die Nutzung des literaturkurier ist ein Laufzeitvertrag für jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er vom ANWENDER nicht gekündigt wird. Der ANWENDER kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der laufenden Laufzeit schriftlich (Brief, E-Mail) oder im Kundenkonto kündigen. 
Alle Leistungen werden zu Beginn der gebuchten Laufzeit zur Zahlung fällig.
    (2) Abweichend von Abs. 1 kann der ANBIETER auch Leistungen anbieten, die nicht als Laufzeitvertrag gestaltet sind, und insb. einmalige Leistungen oder andere nach Stück oder Volumen abzurechnende Leistungen beinhalten.
    (3) Der ANBIETER kann den Vertrag gegenüber dem ANWENDER mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, den Service literaturkurier zu verändern oder nicht weiter zu betreiben.
    (4) Mit der Beendigung des Vertrages stehen den Vertragspartnern wechselseitig keine Ausgleichs- oder sonstigen Zahlungsansprüche zu, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich geregelt sind.
  • 7 Verfügbarkeit des Servers
    (1) Der ANBIETER bemüht sich um eine maximale Verfügbarkeit aller Leistungen, sichert aber vertraglich keine Mindestverfügbarkeit des Servers zu. Der ANBIETER wird sich bei Störungen des Serverbetriebes um eine unverzügliche Beseitigung bemühen. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird der ANBIETER nach Möglichkeit außerhalb der Tageszeit durchführen.
    (2) Eine Störung oder ein kurzfristiger Ausfall des Servers führt nicht zu einer Aufhebung oder Kürzung der Leistungspflicht des ANWENDERS. Steht der Server für mehr als 5 % der zugesicherten vierteljährlichen Verfügbarkeit nicht zur Verfügung, reduziert sich die Leistungspflicht des ANWENDERS entsprechend.
  • 9 Haftung
    (1) Die nachstehenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung des ANBIETERS gelten für alle Mangel-, Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche des ANWENDERS aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
    (2) Abweichend von Abs. 1 finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den ANBIETER oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für vom ANBIETER zugesicherte Garantien, für Ansprüche aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des ANBIETERS, seiner Organe oder leitenden Mitarbeiter beruhen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
    (3) Der ANBIETER gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen nur gemäß der Regelungen § 8. Für vom ANBIETER nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der ANBIETER keine Verantwortung.
    (4) Der ANBIETER haftet für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist jede Haftung des ANBIETERS für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzlichen Regelungen zur Haftungsbeschränkung des ANBIETERS (z.B. gemäß §§ 8 bis 10 TMG) bleiben von diesem § 12 unberührt.
    (5) Etwaige Gewährleistungsansprüche des ANWENDERS verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist. Für alle der Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
  • 9 Datenschutz
    Der ANBIETER verpflichtet sich, alle Daten des ANWENDERS vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an Dritte herauszugeben und bei Vertragsende vollständig an den ANWENDER zurückzugeben und komplett zu löschen.
  • 10 Schlussbestimmungen
    (1) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Nutzungsangebotes eine solche Änderung erforderlich macht. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem ANWENDER in elektronischer Form per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der ANWENDER nicht schriftlich bzw. per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der ANBIETER bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der ANWENDER muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung absenden. Es obliegt dem ANWENDER, Änderungen der Kontaktadresse gegenüber dem ANBIETER rechtzeitig zu übermitteln.
    (2) Seitens des ANBIETERS sind zu Änderungen der AGB, zur Zusage von Garantien oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ausschließlich die Geschäftsführung berechtigt.
    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Heidelberg.

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